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   BFH, 22.02.2006 - I R 19/05   

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https://dejure.org/2006,17666
BFH, 22.02.2006 - I R 19/05 (https://dejure.org/2006,17666)
BFH, Entscheidung vom 22.02.2006 - I R 19/05 (https://dejure.org/2006,17666)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - I R 19/05 (https://dejure.org/2006,17666)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    DBA USA Art 4, NATOTrStat Art 10, EStG § 1 Abs 1, NatoTrStatZAbk Art 73
    Lebensmittelpunkt; Soldat; Unbeschränkte Steuerpflicht; USA; Wohnsitz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.11.2005 - I R 47/04

    Steuerfreiheit für "technische Fachkräfte" der NATO-Truppen

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - I R 19/05
    Ein solcher Grund kann beispielsweise die Eheschließung mit einem in der Bundesrepublik wohnhaften und berufstätigen Ehepartner sein; zwingend ist dies allerdings nicht (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. November 2005 I R 47/04, BFH/NV 2006, 663, m.w.N.).

    Doch sollen damit nur solche technischen Fachkräfte von der Privilegierung des Art. X Abs. 1 Satz 1 NATOTrStat ausgenommen werden, die bereits vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland begründet haben und wegen dieses Umstandes (bereits) unbeschränkt steuerpflichtig sind (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 2006, 663, unter II.2.d).

    Dabei geht der erkennende Senat davon aus, dass sich Mitglieder einer Truppe, eines zivilen Gefolges oder technische Fachkräfte immer dann "nur in dieser Eigenschaft" i.S. von Art. X Abs. 1 Satz 1 NATOTrStat im Inland aufgehalten haben, wenn nach den gesamten Lebensumständen erkennbar ist, dass die betreffende Person in dem maßgeblichen Zeitraum fest entschlossen war, nach Beendigung ihres Dienstes in den Ausgangsstaat oder in ihren Heimatstaat zurückzukehren (Senatsurteil in BFH/NV 2006, 663).

  • FG Rheinland-Pfalz, 31.03.2004 - 1 K 3063/00

    Unbeschränkte Steuerpflicht von pensionierten US-Army-Soldaten mit

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - I R 19/05
    Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz entschied durch Urteil vom 31. März 2004 1 K 3063/00, dass die Kläger im Streitjahr 1997 ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik gehabt hätten und damit gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gewesen seien.
  • BFH, 16.09.1970 - I R 2/69

    Staatsangehöriger der USA - Wohnsitz in BRD - Unterhalten eines Gewerbebetriebs -

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - I R 19/05
    Zudem ist es gerade der Sinn und Zweck der genannten Bestimmungen, zu verhindern, dass Mitglieder der betroffenen Streitkräfte sowie des zivilen Gefolges und ebenso technische Fachkräfte, die wegen ihrer dienstlichen Tätigkeit außerhalb des Heimatstaates tätig sind und in dem jeweiligen Aufnahmestaat einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründen, dort der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterworfen werden (vgl. auch --bezogen auf Art. 2 Abs. 3 des Abkommens über die steuerliche Behandlung der Streitkräfte und ihrer Mitglieder, BGBl II 1955, 469-- Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. September 1970 I R 2/69, BFHE 100, 102, BStBl II 1970, 869, 870; ferner: Kutscher/Grewe, Bonner Vertrag und Zusatzvereinbarungen, Anm. III zu Art. 2 des Steuerabkommens zu Art. 33 des Truppenvertrags; App, Deutsche Steuer-Zeitung 1984, 89, 90).
  • BFH, 02.10.2008 - VI B 132/07

    Steuerpflicht von Angestellten nichtdeutscher Unternehmen i.S.d. Art. 72

    Doch sollen damit nur solche technischen Fachkräfte von der Privilegierung des Art. X Abs. 1 Satz 1 NATOTrStat ausgenommen werden, die bereits vor Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Inland begründet haben und wegen dieses Umstandes (bereits) unbeschränkt steuerpflichtig sind (BFH-Urteile vom 22. Februar 2006 I R 18/05, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2007, 437; I R 17/05, nicht veröffentlicht --n.v.--; I R 19/05, n.v.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.07.2022 - 3 K 1147/20

    Von den US-amerikanischen Streitkräften gewährte Privilegien als Einkünfte aus

    Dies geht zu Lasten des Klägers, der für das Vorliegen der Voraussetzungen des ihn begünstigenden Art. X Abs. 1 Satz 1 NATOTrStat die Darlegungs- und Feststellungslast (objektive Beweislast) trägt (BFH-Urteile in HFR 2007, 437; I R 19/05, n.v.; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 973; in BFH/NV 2016, 28).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.07.2021 - 3 K 2081/20

    Besteuerung von Bezügen eines US-amerikanischen Staatsangehörigen aus

    Die Darlegungs- und Feststellungslast (objektive Beweislast) hierfür trifft den Steuerpflichtigen (BFH-Urteile vom 22. Februar 2006 I R 18/05, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2007, 437 ; I R 19/05, n.v.; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2008, 973 ; vom 21. September 2015 I R 72/14, BFH/NV 2016, 28 ).
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